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OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 1991 - 3 M 98/91 (https://dejure.org/1991,4769)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 6/91
- VG Schleswig - 9 B 97/91
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1991 - 3 M 88/91
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
- OVG Schleswig-Holstein, 07.10.1991 - 3 M 98/91
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Urteil zur Zulässigkeit des absoluten Numerus clausus für Studienanfänger (Urteil vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - NJW 1972, 1561 ff.) ausgeführt hat, kann es für den Bereich der Hochschulen in einem freiheitlichen Rechts- und Sozialstaat nicht mehr der freien Entscheidung der staatlichen Organe überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten nach ihrem Gutdünken abzugrenzen und einen Teil der Staatsbürger von den Vergünstigungen auszuschließen.Für den Hochschulbereich hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 18.07.1972, aaO) ausgeführt, Art und Weise der Kapazitätsermittlung gehörten zum Kern des Zulassungswesens.
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und diese zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - NJW 1989, 827). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
ob ein solches Teilhaberecht, soweit es um die Sekundarstufe I einer Gesamtschule (vgl. § 7 SchulG) geht, nur auf Artikel 7 GG iVm Art. 2 Abs. 1 GG gestützt oder zusätzlich auch aus Artikel 12 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (zur Anwendbarkeit von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf Gymnasien vergleiche OVG Münster, Urteil vom 25.07.1975 - V A 421/75 - NJW 1976, 725, 726 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - E 58, 257, 273). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 421/75
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
ob ein solches Teilhaberecht, soweit es um die Sekundarstufe I einer Gesamtschule (vgl. § 7 SchulG) geht, nur auf Artikel 7 GG iVm Art. 2 Abs. 1 GG gestützt oder zusätzlich auch aus Artikel 12 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (zur Anwendbarkeit von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf Gymnasien vergleiche OVG Münster, Urteil vom 25.07.1975 - V A 421/75 - NJW 1976, 725, 726 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - E 58, 257, 273).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Vorwegnahme der Hauptsache; Regelungsanordnung; Allgemeine Schulpflicht; …
Voraussetzung für die Nichtanwendung der Norm wäre jedoch, daß die gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser anspruchsvernichtenden Norm sprechenden Gründe so gewichtig wären, daß die Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit im Verfahren der konkreten Normenkontrolle überwiegend wahrscheinlich und der Antragsteller in schwerwiegender Weise in seinen Grundrechten bedroht wäre (vgl. Schl.-H. OVG, Beschluß vom 19.09.1991 - 3 M 98/91 - S. 10 EA).